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Ein Urheberrechtsvermerk ist ein Hinweis, der auf ein Werk gesetzt wird, das durch das Urheberrecht geschützt ist. Du hast Urheberrechtsvermerke vermutlich schon auf Büchern, Musikalben, Videos und Kunstwerken gesehen, welche alle durch das Urheberrecht geschützt werden können. In einem Urheberrechtsvermerk wird im Allgemeinen so etwas stehen wie "Copyright 2015 Erika Mustermann". Der Urheberschutz existiert unmittelbar, wenn du dein Werk erschaffen hast, und erfordert keine Registrierung, um gültig zu sein. Wenn du zum Beispiel ein Gemälde abgeschlossen hast, hast du das Urheberrecht an diesem Gemälde. Dennoch kann es Vorteile haben, die Urheberschaft an einem Werk notariell beglaubigen oder anmelden zu lassen.

Teil 1
Teil 1 von 2:

Einen Urheberrechtsvermerk erstellen

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  1. Das Urheberrecht schützt gemäß dem Gesetz „persönliche geistige Schöpfungen“. [1] Häufige Beispiele dafür sind Bühnenwerke, Schriftwerke, Werke der Musik und Kunstwerke wie Poesie, Romane, Filme, Lieder, Software, Fotografien, Gemälde und Architektur. Wenn du ein Originalwerk schaffst, das in die angeführten Kategorien passt, ist dein Werk durch das Urheberrecht geschützt.
    • Das Urheberrecht schützt nicht bloße Ideen. Vielmehr muss die Idee in etwas Greifbarem verwirklicht werden. Wenn du zum Beispiel ein Lied geschaffen hast, musst du das Lied entweder aufnehmen, die Noten oder den Liedtext aufschreiben oder das Lied auf andere Weise irgendwo anders als in deinem Kopf existieren lassen, damit es geschützt sein kann.
  2. Du kannst das Copyright-Zeichen © verwenden und das Copyright deutlich machen oder auf Deutsch auf das Urheberrecht aufmerksam machen. [2]
    • Auf Tonaufnahmen sieht man häufig auch den Buchstaben P in einem Kreis, der ebenfalls einen Urheberrechtsvermerk speziell für Musikwerke darstellt.
    • In der Vergangenheit war es zum Beispiel in den USA notwendig, einen solchen Verweis zu verwenden, um ein Werk durch das Urheberrecht schützen zu lassen. Seit dem 1. März 1989 jedoch ist es nicht mehr zwingend notwendig, einen Vermerk auf irgendeinem persönlichen Werk zu machen, damit es unter das Urheberrecht fällt.
    • Nichtsdestotrotz ist es aus rechtlicher Sicht eine gute Idee, einen Urheberrechtsvermerk zu erstellen. Es kann zum Beispiel andere davon abschrecken, geistigen Diebstahl an deinem Werk zu begehen.
  3. Im Sinne des Urheberrechtes bezieht sich das Wort „Veröffentlichung“ auf das Jahr, in dem Exemplare oder Tonaufnahmen (in Form von CDs, Kassetten usw.) deines Werkes verbreitet wurden, sei es durch Verkauf oder andere Übertragung wie Miete, Pacht oder Ausleihe. Wenn dein Werk anderes urheberrechtlich geschütztes Material enthält, dann ist das Jahr, in dem die Zusammenstellung erstmals veröffentlicht wurde, ausreichend. [3]
    • Wenn das Werk unveröffentlicht ist, dann kannst du einen Urheberrechtsvermerk verwenden, der besagt: „Unveröffentlichtes Werk, Copyright 2016 Erika Mustermann“.
  4. Nachdem du das Copyright-Zeichen oder einen ähnlichen Begriff eingesetzt hast, gibst du den Namen der Person an, die das Urheberrecht hat. Du kannst auch den englischen Begriff Copyright oder die deutschen Ausdrücke "Urheberrechtshinweis" oder "Alle Rechte vorbehalten" verwenden, es sollte aber ein Begriff sein, der allgemein bekannt ist. [4] Du kannst deinen echten Namen oder einen Deck- oder Künstlernamen verwenden, wenn du beweisen kannst, dass er zu dir gehört.
    • Unter Umständen könnte das Urheberrecht oder Teile davon auch ein Unternehmen innehaben. In diesem Fall könntest du den Namen des Unternehmens anstatt deines eigenen angeben.
    • Bei einer Tonaufnahme hat der Produzent häufig so großen Einfluss auf das Werk, dass er unter Umständen Ansprüche im Sinne des Urheberrechtes stellen kann. Auch er könnte im Urheberrechtshinweis oder auf dem Etikett oder dem Behältnis genannt werden.
  5. Du solltest ihn so platzieren, dass er einen vernünftigen Hinweis auf dein Recht als Urheber des Werkes darstellt. Er sollte nah am Werk und nicht verdeckt oder versteckt sein. [5]
    • Wenn du den Urheberrechtshinweis nicht direkt im Werk anbringen kannst, solltest du ihn auf einem Etikett anbringen, das im Handel mit dem Artikel weitergegeben wird. Wenn du einen Film oder ein audiovisuelles Werk verkaufst, kannst du den Hinweis an einem dauerhaften Behältnis anbringen.
    • Man findet Urheberrechtshinweise oft in der Fußzeile einer Webseite, am Ende eines geschriebenen Musikstückes oder auf den ersten Seiten eines Buches. In einem Video könnte man einen Urheberrechtshinweis im Vor- oder Nachspann oder zusammen mit dem Titel einbringen.
  6. Du kannst damit angeben, welche Rechte du für dich beanspruchst. Folgende Ausdrücke könntest du zum Beispiel verwenden: [6]
    • Du könntest schreiben "Alle Rechte vorbehalten" oder "All Rights Reserved", um auf deine Rechte hinzuweisen, wie zum Beispiel, dass keine Kopien erstellt werden dürfen, dass dein Name als Urheber genannt wird und dass das Werk nicht entstellt werden darf.
    • Bei einer Creative Commons-Lizenz gilt dies nicht mehr, man könnte „Einige Rechte vorbehalten“ verwenden.
    • Um alle Rechte abzugeben, könntest du "Keine Rechte vorbehalten" verwenden.
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Teil 2
Teil 2 von 2:

Das Urheberrecht anmelden

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  1. Das Urheberrecht tritt durch die Erschaffung und Veröffentlichung eines Werkes in Kraft, es ist daher keine amtliche Registrierung nötig oder möglich. Um einen Beweis über die Urheberschaft an einem Werk zu haben, kann es jedoch Vorteile haben, ein Exemplar mit dem Namen des Urhebers bei einem Notar zu hinterlegen. [7] So kann man das Datum des ersten Erscheinens in Verbindung mit dem eigenen Namen nachweisen.
    • Das Anmelden von Rechten ist besonders aus dem Bereich der Marken und Patente bekannt. In manchen Fällen könnte der Marken- oder Designschutz Anwendung finden. [8]
    • Der Wunsch, sich als Urheber eines Werkes in irgendeiner Form anzumelden, entsteht daraus, dass grundsätzlich der Erschaffer in der Beweislast steht, was die Vermutung der Urheberschaft angeht. Ein reiner Hinweis darauf, dass man das Urheberrecht innehat, reicht dabei oft nicht aus, es handelt sich dabei mehr um einen Verweis auf das ohnehin bestehende Recht.
  2. Es gibt die Möglichkeit, ein Design oder ein sogenanntes Geschmacksmuster beim zuständigen Patentamt anzumelden. Dafür muss das Werk eine neuartige, charakteristische Gestaltung aufweisen. [9]
    • Das heißt, das Werk muss auf irgendeine Art über dem handwerklich durchschnittlichen Schaffen liegen.
    • Neben dem eingetragenen Design kann auch das "nicht eingetragene Design" Anwendung finden, dieses hat jedoch eine deutlich geringere Laufzeit und entsteht nicht durch die Hinterlegung bei einem Anwalt, es muss der Öffentlichkeit offenbart worden sein.
    • Wird das Design tatsächlich beim Patentamt angemeldet, müssen ein Formular ausgefüllt und Gebühren beglichen werden.
    • Man muss kurz gefasst betrachten, ob es sich um ein Kunstwerk oder ein über dem Durchschnitt stehendes Handwerk handelt und wie lange die Laufzeit oder Nutzungszeit des geschützten Werkes sein wird.
    • Die Eintragung erfolgt im Grunde genommen durch die Einhaltung der Formalien. Erst in einem Streitfall vor Gericht wird entschieden, ob das Design den Kriterien, nämlich der Neuheit und der Eigenartigkeit, entspricht.
  3. Dadurch erhält man das befristete und räumlich begrenzte Nutzungsmonopol an einer Erfindung. In Deutschland muss der Antrag an das Deutsche Patent- und Markenamt gesandt werden. In den USA gibt es neben den Patenten für technische Erfindungen auch Patente auf Designs.
    • Für die Anmeldung eines Patents gibt es drei Kriterien, nämlich die Neuheit, das Beruhen auf erfinderischer Tätigkeit und die gewerbliche Anwendbarkeit. [10]
  4. Da der Urheber oft keine Kenntnis von einer unrechtmäßigen Nutzung seiner Werke hat oder bei massenhafter Nutzung nicht die Möglichkeit hat, seine Rechte ordnungsgemäß zu vertreten, gibt es sogenannte Verwertungsgesellschaften, die seine Rechte für ihn wahrnehmen. [11]
    • Sie unterstehen dem Deutschen Patent- und Markenamt als Aufsichtsbehörde der Vewertungsgesellschaften. Zur Zeit gibt es in Deutschland 13 Verwertungsgesellschaften. [12] .
    • Die wohl bekannteste deutsche Verwertungsgesellschaft ist die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie vertritt die Ansprüche ihrer Mitglieder auf Vergütung, wenn ihre urheberrechtlich geschützten Musikwerke genutzt werden.
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Tipps

  • Wenn du eine Webseite oder einen Blog besitzt, kann die Jahresangabe in deinem Urheberrechtshinweis die Form einer Spanne von Jahren annehmen. Wenn du zum Beispiel 2008 angefangen hast, deinen Blog zu schreiben, und seitdem jedes Jahr weiter Inhalte zu deinem Blog hinzugefügt hast, dann wird die Jahresangabe, die in deinem Urheberrechtshinweis angegeben ist, 2008-2018 sein.
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Warnungen

  • Einen Urheberrechtshinweis an einem Werk anzuwenden, das ansonsten nicht dem Urheberrecht unterliegt, verleiht dir nicht den Schutz durch das Urheberrecht. Wenn du zum Beispiel Worte aus dem Roman eines anderen Autors abtippst und deinen eigenen Urheberrechtshinweis unter diese Seiten setzt, erhältst du keinen Schutz durch das Urheberrecht, denn du bist nicht der Autor oder Urheber dieses Werkes.
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