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Bürger anderer Länder können prinzipiell einen Antrag auf Staatsbürgerschaft in Norwegen stellen, wenn sie sieben Jahre lang offiziell im Land gelebt haben. Falls du kein Bürger der EU bist, bedeutet das, dass du eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis brauchst, bevor du die Staatsbürgerschaft beantragen kannst. Die Norweger sind stolz auf ihre Sprache und Kultur. Daher musst du dich ausgiebig über die norwegische Gesellschaftsstruktur informieren und Norwegisch lernen, damit du die Prüfungen bestehst, bevor du norwegischer Staatsbürger werden kannst. [1]

Teil 1
Teil 1 von 3:

Eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten

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  1. In der Regel kannst du erst dann einen Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis stellen, wenn du mindestens drei Jahre lang offiziell in Norwegen gelebt hast. Aufenthaltsgenehmigungen werden üblicherweise zum Arbeiten oder Studieren erteilt. [2]
    • Wenn du als Ehepartner oder unverheiratet mit einem norwegischen Staatsangehörigen zusammenlebst, der in einer norwegischen Botschaft oder einem Konsulat arbeitet, musst du keine Aufenthaltsgenehmigung haben.
    • Als EU-Bürger erwirbst du nach fünf Jahren Aufenthalt in Norwegen automatisch eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Du musst den Nachweis erbringen, dass du seit fünf Jahren rechtmäßig im Land lebst und dass du arbeitest, studierst oder dich anderweitig selbst versorgst. [3]
  2. Obwohl viele Norweger Englisch sprechen, musst du, wenn du dauerhaft in Norwegen leben willst, deine Sprachkenntnisse nachweisen. Kostenlose Onlinekurse für Norwegisch findest du unter https://www.ntnu.edu/learnnow/ . [4]
  3. Wenn du zwischen 16 und 55 Jahre alt bist, musst du den mündlichen Norwegisch-Test auf mindestens A1-Niveau und den schriftlichen Test zur norwegischen Sozialkunde in der Sprache deiner Wahl bestehen.
  4. Während deines dreijährigen Aufenthalts in Norwegen, darfst du keine Vorstrafen haben, bevor du dich um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bewirbst. Du hast zudem keinen Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, wenn dir unfreiwillig eine psychiatrische Behandlung oder Pflege verordnet wurde. [5]
    • Solltest du eine Vorstrafe haben, bedeutet das nicht, dass du niemals norwegischer Staatsbürger werden kannst. Allerdings wirst du unter Umständen warten müssen, bis nach der Verurteilung mindestens drei Jahre vergangen sind, bevor du dich bewerben kannst.
  5. Die meisten Bewerber können ihren Antrag auf dauerhaften Aufenthalt über das Online-Bewerbungsportal der norwegischen Einwanderungsbehörde (UDI) ausfüllen. Gehe auf https://selfservice.udi.no/ , um ein Benutzerkonto zu erstellen. [6]
    • Über dein Benutzerkonto im Bewerbungsportal kannst du deine Bewerbung ausfüllen, deine Formulare einreichen, Termine vereinbaren und den Stand deiner Bewerbung überprüfen.
  6. Die UDI gewährt nur denjenigen Bewerbern eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, die nachweisen können, dass sie die Mindestanforderungen für das Einkommen im Vorjahr erfüllt haben. Im Jahr 2018 belief sich dieser Betrag auf 238.784 NOK. [7]
    • Die geltenden Anforderungen an das Mindesteinkommen und die zum Nachweis deines Einkommens erforderlichen Unterlagen werden in deinem Antrag aufgeführt.
    • Zusätzlich darfst du während deines Aufenthaltszeitraums vor der Antragstellung keine Sozialleistungen bezogen haben.
  7. Ab 2018 beträgt die Antragsgebühr für die Daueraufenthaltsgenehmigung für Erwachsene 3.100 NOK. Für Kinder unter 18 Jahren wird keine Gebühr erhoben. Um die aktuellen Antragsgebühren einzusehen und Informationen über die Zahlungsweise zu erhalten, besuche die UDI-Website. [8]
    • Hast du deinen Antrag online ausgefüllt und abgeschickt, kannst du deine Gebühren im Anschluss mit einer Visa oder MasterCard bezahlen.
    • Überprüfe die Antworten auf alle Fragen in deiner Bewerbung, bevor du diese abschickst. Hast du dich erst einmal Zahlungsbildschirm durchgeklickt, kannst du nicht mehr zurückgehen und Änderungen vornehmen. [9]
  8. Sobald du den Antrag gestellt hast, kannst du einen Termin vereinbaren, um die erforderlichen Nachweise bei der örtlichen Polizeidienststelle abzugeben. [10]
  9. Nachdem du deinen Antrag eingereicht hast, beginnt die UDI mit dem Überprüfungsverfahren. Normalerweise dauert die Bearbeitung eines Antrags auf dauerhaften Aufenthaltsstatus drei bis sechs Monate. Möglicherweise wirst du benachrichtigt, wenn zusätzliche Informationen oder Unterlagen benötigt werden, bevor deinem Antrag stattgegeben werden kann. [11]
  10. Wenn dein Antrag auf dauerhaften Wohnsitz genehmigt wurde, musst du die nächste Polizeidienststelle aufsuchen, um den Antrag abzuschließen und deine Daueraufenthaltskarte zu erhalten. Die Polizei nimmt deine Fingerabdrücke und dein Foto auf und fordert dann deine Karte für dich an. [13]
    • Du kannst auch im Bewerbungsportal einen Termin vereinbaren, wenn du dort bereits einen Account eingerichtet hast.
    • Hast du Probleme, einen Termin über das Online-Portal zu vereinbaren, ruf einfach bei der Polizeidienststelle an. Über die UDI kannst du keinen Termin vereinbaren.
  11. Deine Karte wird dir zugeschickt, sobald sie fertig ist. Du solltest mit einer Wartezeit von mindestens 10 Werktagen ausgehen. Möchtest du ins Ausland verreisen, solltest du genügend Zeit einplanen, um dir rechtzeitig deine Aufenthaltskarte zu besorgen, bevor du das Land verlässt. Ansonsten kann es bei deiner Rückreise zu Schwierigkeiten kommen. [14]
    • Auch wenn die Aufenthaltskarte mit deinem Foto versehen ist, gilt sie nicht als Identitätsnachweis. Wenn du außerhalb Norwegens reist, musst du trotzdem deinen Reisepass mitführen.
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Teil 2
Teil 2 von 3:

Die Einbürgerungsbedingungen erfüllen

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  1. Um die norwegische Staatsbürgerschaft zu erhalten, musst zunächst deine Aufenthaltsdauer lang genug gewesen sein. Die meisten Antragsteller müssen für eine Aufenthaltsgenehmigung mindestens sieben Jahre lang ununterbrochen in Norwegen leben. [15]
    • Für einige spezielle Antragstellergruppen werden Ausnahmen gemacht, wie beispielsweise für Ehepartner von norwegischen Staatsbürgern, Sportler oder Angehörige von norwegischen Staatsbürgern, die im Ausland leben und in einer norwegischen Botschaft oder einem norwegischen Konsulat arbeiten.
    • Kurze Reisen ins Ausland sind erlaubt, sodass deine Aufenthaltszeit nicht unterbrochen wird. Wenn du dich jedoch für mehr als zwei Monate im Jahr außerhalb des Landes aufhältst, beginnt der Zeitraum deines Aufenthaltes von vorn.
  2. Um die norwegische Staatsbürgerschaft zu erlangen, musst du nachweisen können, dass du während deines Aufenthaltes keine Straftaten begangen hast und dir auch keine psychiatrische Behandlung verordnet wurde. [16]
    • Wurdest du bei einem Tatbestand für schuldig befunden, kannst du eventuell immer noch die norwegische Staatsbürgerschaft bekommen. In der Regel musst du jedoch abwarten. Die Länge deiner Wartezeit hängt von dem Datum deiner Verurteilung ab.
  3. Die norwegische Regierung muss deine Identität mit glaubwürdigen Dokumenten bestätigen, bevor du die norwegische Staatsbürgerschaft erhalten kannst. In den meisten Fällen musst du zu diesem Zweck einen gültigen Reisepass deines Herkunftslandes vorlegen. [17]
    • Wenn du aus irgendeinem Grund keinen gültigen Reisepass mehr hast, können andere Dokumente, wie zum Beispiel eine Geburtsurkunde, herangezogen werden.
    • Norwegen erachtet Dokumente aus Ländern wie dem Irak, Afghanistan und Somalia, nicht als glaubwürdig. Das liegt im Wesentlichen daran, dass die jeweiligen Regierungen dieser Länder nicht beständig sind oder in letzter Zeit instabil waren. Wenn du aus einem solchen Land kommst, sind zusätzliche Maßnahmen zur Bestätigung deiner Identität erforderlich.
  4. Um norwegischer Staatsbürger zu werden, musst du Norwegischkenntnisse auf dem Sprachniveau A2 oder höher nachweisen. Wenn du bereist den Norwegisch-Test für deinen dauerhaften Wohnsitz auf Niveau A1 bestanden hast, musst du diesmal das Niveau A2 erreichen.
    • Solltest du bereits den mündlichen Norwegisch-Test auf A2-Niveau für deinen dauerhaften Wohnsitz bestanden haben, musst du den Test nicht noch einmal machen.
    • Informationen zum Sprachtest findest du auf der Website von Skills Norway unter https://www.kompetansenorge.no/English/ .
  5. Als du den Sozialkunde-Test für deinen dauerhaften Wohnsitz gemacht hast, durftest du ihn in der von dir gewählten Sprache ablegen. Wenn du den Test in deiner eigenen Sprache abgelegt hast, musst du ihn erneut in Norwegisch ablegen, um dich für die norwegische Staatsbürgerschaft zu qualifizieren. [18]
    • Informationen zum Einbürgerungstest (Sozialkunde) findest du auf der Website von Skills Norway unter https://www.kompetansenorge.no/English/ .
    • Wenn du den norwegischen Einbürgerungstest in norwegischer Sprache für deinen ständigen Wohnsitz abgelegt und bestanden hast, musst du ihn nicht noch einmal ablegen, wenn du dich um die Staatsbürgerschaft bewirbst.
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Teil 3
Teil 3 von 3:

Die Staatsbürgerschaft beantragen

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  1. Du kannst die Staatsbürgerschaft im Internet über das Bewerbungsportal der UDI unter https://selfservice.udi.no/ beantragen. Wenn du dich bereits mit dem Bewerbungsportal für deinen Antrag auf dauerhaften Aufenthaltsstatus registriert hast, kannst du mit demselben Benutzerkonto die Staatsbürgerschaft beantragen. [19]
    • Nachdem du dich in dein Benutzerkonto eingeloggt hast, fülle die notwendigen Antragsformulare für die Staatsbürgerschaft aus. Stelle sicher, dass alle deine Antworten so gründlich und detailliert wie möglich sind. Alle mit einem gelben Stern gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden, damit dein Antrag akzeptiert wird. [20]
  2. Die Gebühr für einen Einbürgerungsantrag beträgt ab 2018 3.700 NOK. Die aktuellen Antragsgebühren findest du auf der UDI-Website. Für Kinder unter 18 Jahren fallen keine Gebühren an. [21]
    • Wenn du deine Antragstellung über das Antragsportal einreichst, kannst du die Antragsgebühr im Anschluss mit einer Visa oder MasterCard bezahlen.
    • Sobald du auf die Schaltfläche "Gehe zur Zahlung" klickst, kannst du keine Änderungen an deiner Antragstellung vornehmen. Solltest du einen Fehler gemacht haben, kannst du diesen korrigieren, wenn du zur Polizei gehst. [22]
  3. Nachdem du deinen Antrag eingereicht hast, kannst du einen Termin bei einer Polizeidienststelle in deiner Nähe vereinbaren, um alle erforderlichen Unterlagen einzureichen, die zur Bestätigung der Angaben in deinem Antrag dienen. [23]
    • Auch wenn die benötigten Unterlagen je nach Person unterschiedlich ausfallen, werden in der Regel deine Geburts-, Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, dein Reisepass, deine Steuererklärung, dein polizeiliches Führungszeugnis, der Nachweis deines Sprachstudiums und die Testergebnisse deiner Sprach- und Sozialkundeprüfungen benötigt. [24]
    • Geh auf https://www.udi.no/en/checklists-container/citizenship-travel-permanent/checklist-for-citizenship/ und beantworte die Fragen, um eine Auflistung der Dokumente zu erhalten, die du mitbringen musst.
  4. Die UDI wird mit der Bearbeitung deines Antrags beginnen, sobald alle erforderlichen Unterlagen eingegangen sind. Möglicherweise wirst du zu einem zusätzlichen Gespräch hinzugezogen oder gebeten, weitere Unterlagen deinem Antrag beizulegen.
  5. Wenn die UDI deinem Einbürgerungsantrag zustimmt, kannst du deine Papiere bei der nächsten Polizeidienststelle abholen. Deine Einbürgerungsbestätigung muss innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung persönlich abgeholt werden. [26]
    • Sobald du deine Einbürgerungspapiere hast, kannst du einen norwegischen Pass beantragen.
    • Nimm das Benachrichtigungsschreiben, deinen alten Reisepass und deine Daueraufenthaltskarte zur Polizeidienststelle mit.
  6. Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist in Norwegen nicht erlaubt. Wenn du die norwegische Staatsbürgerschaft annehmen möchtest, musst du formell auf deine frühere Staatsbürgerschaft verzichten. Gehe zur nächstgelegenen Botschaft oder dem Konsulat deines Heimatlandes, um herauszufinden, wie du dazu vorgehen musst. [27]
    • Die Regierung hat bereist vorgeschlagen, die doppelte Staatsbürgerschaft zu erlauben. Bis zur Verabschiedung eines Gesetzes durch das Parlament musst du allerdings deine frühere Staatsbürgerschaft aufgeben, um norwegischer Staatsbürger zu werden. Sollte ein Gesetz verabschiedet werden, würde sich diese Regelung frühestens im Jahr 2019 ändern. [28]
  7. Sobald du die Staatsbürgerschaft erhalten hast, bekommst du eine Einladung zur Einbürgerungsfeier, bei der du offiziell zum norwegischen Staatsbürger ernannt wirst. Auch wenn diese Zeremonie freiwillig ist, ist sie ein besonderes Ereignis für die meisten neuen Bürger. [29]
    • Möchtest du nicht an der Feier teilnehmen, bist du trotzdem von nun an norwegischer Staatsbürger.
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  1. https://selfservice.udi.no/en-gb/Information/What-is-the-Application-Portal/
  2. https://www.lifeinnorway.net/permanent-residence/
  3. https://www.udi.no/en/received-an-answer/permanent-residence/have-received-a-rejection-of-an-application-for-a-permanent-residence-permit-or-a-long-term-stay-abroad/
  4. https://www.udi.no/en/received-an-answer/permanent-residence/have-been-granted-a-permanent-residence-permit/#link-5563
  5. https://www.udi.no/en/received-an-answer/permanent-residence/have-been-granted-a-permanent-residence-permit/#link-5563
  6. https://www.une.no/en/case-types-and-countries/norwegian-citizenship/
  7. https://www.une.no/en/case-types-and-countries/norwegian-citizenship/
  8. https://www.une.no/en/case-types-and-countries/norwegian-citizenship/
  9. https://www.udi.no/en/word-definitions/social-studies-test-citizenship-test-for-those-who-apply-for-norwegian-citizenship/
  10. https://selfservice.udi.no/en-gb/Information/What-is-the-Application-Portal/
  11. https://selfservice.udi.no/en-gb/Information/Filling-in-forms/How-do-I-fill-in-the-application-form-/
  12. https://www.udi.no/en/word-definitions/fees/#link-3600
  13. https://selfservice.udi.no/en-gb/Information/Filling-in-forms/Can-I-make-changes-to-the-application-after-it-has-been-registered-/
  14. https://selfservice.udi.no/en-gb/Information/What-is-the-Application-Portal/
  15. https://www.lifeinnorway.net/norwegian-citizenship/
  16. https://www.udi.no/en/received-an-answer/citizenship/
  17. https://www.udi.no/en/received-an-answer/citizenship/have-been-granted-norwegian-citizenship/#link-622
  18. http://www.nyinorge.no/en/Familiegjenforening/New-in-Norway/Moving-to-Norway/Citizenship/
  19. https://www.udi.no/en/important-messages/news-regarding-dual-citizenship/
  20. https://www.lifeinnorway.net/norwegian-citizenship/

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