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Denkst du manchmal, dass deine Miete aufgrund von Mängeln viel zu hoch ist? Dies ist der Moment, wo du eine Mietminderung anfordern kannst. Lies hier, wie das geht:
Vorgehensweise
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2Mieter können von diesem Recht Gebrauch machen, wenn die Mietsache einen Mietmangel aufweist oder eine vertraglich vereinbarte Eigenschaft fehlt bzw. beeinträchtigt ist. Das Recht greift per Gesetz und muss vom Mieter nicht beantragt werden.
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3Die vom Mieter vorgenommene Mietkürzung muss "angemessen" sein, sodass die Mietminderungshöhe die Beeinträchtigung der Mietsache wiederspiegelt.Werbeanzeige
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1Wenn ein Mietmangel während der Mietzeit auftritt, muss dieser unverzüglich beim Vermieter per Mängelanzeige gemäß §536c BGB gemeldet werden. Durch die Schadensmeldung beruft sich der Mieter auf sein Recht zur Minderung der Miete und kann dem Vermieter die Höhe der vorgenommenen Minderung mitteilen.
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2Die Mängelanzeige sollte in Schriftform erfolgen und alle notwendigen Angaben zum Mietmangel enthalten und diesen glaubhaft nachweisen.
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3Falls Mieter die Höhe der Mietminderung mit dem Vermieter absprechen wollen, sollte die fortlaufende Mietzahlung unter Vorbehalt angekündigt werden. Aufgrund der Vorbehaltserklärung bewahren sich Mieter das Recht, die Miete zu einem späteren Zeitpunkt mindern zu können.Werbeanzeige
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