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Denkst du manchmal, dass deine Miete aufgrund von Mängeln viel zu hoch ist? Dies ist der Moment, wo du eine Mietminderung anfordern kannst. Lies hier, wie das geht:

Methode 1
Methode 1 von 4:

Der gesetzliche Hintergrund einer Mietminderung

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    Das Recht auf Mietminderung ist im Mietrecht im §536 BGB definiert.
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    Mieter können von diesem Recht Gebrauch machen, wenn die Mietsache einen Mietmangel aufweist oder eine vertraglich vereinbarte Eigenschaft fehlt bzw. beeinträchtigt ist. Das Recht greift per Gesetz und muss vom Mieter nicht beantragt werden.
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    Die vom Mieter vorgenommene Mietkürzung muss "angemessen" sein, sodass die Mietminderungshöhe die Beeinträchtigung der Mietsache wiederspiegelt.
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Methode 2
Methode 2 von 4:

Voraussetzungen für eine Mietminderung

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    Damit Mieter die Miete mindern können, müssen folgende drei Kriterien erfüllt sein:
    • Der Mangel darf nicht vom Mieter verschuldet worden sein
    • Der Mangel darf nicht unerheblich sein
    • Der Mangel darf dem Mieter zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht bekannt sein bzw. bekannt sein müssen.


Methode 3
Methode 3 von 4:

Ausschluss des Mietminderungsrechts

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    Bei gewissen Gegebenheiten ist das Recht auf Mietminderung ausgeschlossen. Dies ist der Fall, wenn:
    • der Mangel dem Mieter vor Vertragsunterzeichnung bekannt war
    • der Mangel dem Mieter vor Vertragsunterzeichnung hätte bekannt sein müssen bzw. ihm wegen grober Fahrlässigkeit unbekannt blieb
    • der Mangel dem Mieter bekannt war, dieser sich sein Recht auf Mietminderung nicht vorbehalten hat
    • der Mieter dem Vermieter einen Mietmangel, welcher während der Mietlaufzeit entstand, nicht unverzüglich gemeldet hat.
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Methode 4
Methode 4 von 4:

So setzen Mieter ihre Mietminderung durch

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    Wenn ein Mietmangel während der Mietzeit auftritt, muss dieser unverzüglich beim Vermieter per Mängelanzeige gemäß §536c BGB gemeldet werden. Durch die Schadensmeldung beruft sich der Mieter auf sein Recht zur Minderung der Miete und kann dem Vermieter die Höhe der vorgenommenen Minderung mitteilen.
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    Die Mängelanzeige sollte in Schriftform erfolgen und alle notwendigen Angaben zum Mietmangel enthalten und diesen glaubhaft nachweisen.
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    Falls Mieter die Höhe der Mietminderung mit dem Vermieter absprechen wollen, sollte die fortlaufende Mietzahlung unter Vorbehalt angekündigt werden. Aufgrund der Vorbehaltserklärung bewahren sich Mieter das Recht, die Miete zu einem späteren Zeitpunkt mindern zu können.
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